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Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel

September 2026. Greenwashing hat ein Verfallsdatum

Ab dem 27. September 2026 gelten die neuen Vorgaben der EmpCo Richtlinie verbindlich in der gesamten EU. Sie verschärft die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechterichtlinie um klare Regeln gegen Greenwashing, unbelegte Umweltaussagen und irreführende Nachhaltigkeitssiegel. Betroffen ist jedes Unternehmen, das Verbraucher in der EU mit Werbung, Produktinformationen oder Nachhaltigkeitsversprechen erreicht.

Der erste Schritt zur EmpCo Compliance ist zu wissen, welche Ihrer Aussagen, Siegel und Werbetexte heute schon ein Risiko darstellen. EmpCo Check AI prüft Aussagen aus unterschiedlichen Quellen in Sekunden auf Konformität mit der neuen Richtlinie.

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EmpCo Check AI prüft jeden Claim einzeln, ob aus Text, PDF, einzelner URL oder ganzer Domain, und liefert einen Compliance Score mit klarer Einstufung des Handlungsbedarfs.

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Kernanforderungen im Überblick

Umweltaussagen

Allgemeine Aussagen wie „klimafreundlich“ oder „grün“ sind künftig nur erlaubt, wenn sie auf einer nachweislich anerkannten Umweltleistung beruhen. Pauschale Werbeversprechen ohne Beleg sind verboten.

Nachhaltigkeitssiegel

Eigene Siegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem sind nicht mehr zulässig. Jedes verwendete Siegel muss auf einem geprüften System mit unabhängiger Kontrolle beruhen.

Klimaneutralität und Kompensation

Aussagen zu CO2 Neutralität, die sich allein auf Kompensationszertifikate stützen, sind verboten. Die tatsächliche Wirkung im eigenen Unternehmen muss im Vordergrund stehen.

Frühzeitige Obsoleszenz

Produkte absichtlich auf eine kürzere Lebensdauer auszulegen oder Verbraucher zum vorzeitigen Austausch von Zubehör zu bewegen, gilt als unlautere Geschäftspraxis.

Haltbarkeit und Reparierbarkeit

Vor dem Kauf müssen Unternehmen über das gesetzliche Gewährleistungsrecht, vorhandene Haltbarkeitsgarantien und, sofern vorhanden, den Reparierbarkeitswert informieren.

Digitale Inhalte und Updates

Wer Softwareupdates zur Verfügung stellt, muss den Zeitraum dafür angeben und darf sie nicht als notwendig deklarieren, wenn sie lediglich der Verbesserung der Funktionalitätsmerkmale dienen.

Folgen bei Nichteinhaltung

Bußgelder

Verstöße gegen die UCPD können je nach nationaler Umsetzung empfindliche Geldbußen nach sich ziehen, bei länderübergreifenden Verstößen mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes.

Abmahnungen und Unterlassungsklagen

Verbraucherschutzverbände und Wettbewerber können unbelegte Umweltaussagen direkt rechtlich angreifen, oft schneller als jede behördliche Prüfung.

Reputationsrisiko

Ein öffentlich gewordener Greenwashing Vorwurf wirkt deutlich länger nach als das ursprüngliche Bußgeld und trifft auch das Vertrauen in andere Nachhaltigkeitsaussagen der Marke.

Die wichtigsten Daten im Überblick

Einleitungstext: Die EmpCo Richtlinie tritt nicht abgestuft über Jahre in Kraft wie zum Beispiel die PPWR, sondern an wenigen klaren Stichtagen. Wer den 27. September 2026 verpasst, ist ab diesem Tag in jedem EU-Mitgliedstaat angreifbar.

März 2024

Die Richtlinie (EU) 2024/825 tritt in Kraft. Sie ändert die UCPD und die Verbraucherrechterichtlinie grundlegend und gibt den Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen.

September 2025

Die EU-Kommission verabschiedet mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verbindliche Vorgaben zu Gestaltung und Inhalt der harmonisierten Kennzeichnung für gewerbliche Haltbarkeitsgarantien. Das Format liegt damit fest, bevor die Pflicht greift.

März 2026

Die Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Umsetzungsgesetze erlassen und veröffentlicht haben. Wer bis dahin nicht begonnen hat, sein Marketingmaterial und seine Produktkommunikation zu prüfen, hat wenig Zeit.

September 2026

27. September – ab diesem Tag gelten alle Anforderungen verbindlich. Werbung, Produktinformationen und vorvertragliche Angaben müssen den neuen Regeln entsprechen. Die Verbote der UCPD und die Informationspflichten der CRD sind ab sofort in jedem EU-Mitgliedstaat durchsetzbar.

September 2031

Die EU-Kommission legt einen Bericht zur Wirksamkeit der Richtlinie vor. Auf dieser Grundlage entscheidet sie, ob Anpassungen nötig sind und wie sich die nächste Reform des europäischen Verbraucherschutzrechts gestaltet.

Das Future Response Modell

Schnelle Ergebnisse

Eine klassische Prüfung von Werbetexten, Webshops und Siegeln über alle Kommunikationskanäle hinweg dauert Wochen. KI gestützte Analyse liefert eine erste Einschätzung in Stunden.

Skalierbare Präzision

Ob fünf oder fünfhundert Produktseiten, jede Aussage wird nach denselben Kriterien geprüft und bleibt damit über das gesamte Sortiment vergleichbar.

Intelligente Verarbeitung

Wer weiß, welche Aussagen riskant sind, hat den ersten Schritt gemacht. Der zweite ist, dafür zu sorgen, dass neue Claims, Siegel oder Produkttexte gar nicht erst ungeprüft nach außen gehen. AI-basierte Lösungen wie unser „EmpCo Check AI“ können genau das übernehmen.

Praxisnahe Umsetzung

Eine rechtliche Einschätzung der Claims ist der letzte Schritt in einer langen Prozesskette. Wir helfen dabei klare Verantwortlichkeiten, interne Freigaberegeln und Standards zu definieren, die dafür sorgen, dass konforme Kommunikation zur Routine wird.

Dominik-Ehrenreich Linkedin

Dominik Ehrenreich

Geschäftsführer & Principal

Autoren Profil

Dominik Ehrenreich, MA, CAIA, ist Managing Director und Principal bei Future Response. Zuvor leitete er bei Accenture (2015–2026) als Principal Director ESG-Transformationsprogramme für DAX-Konzerne und mittelständische Unternehmen Zudem verantwortete er die Entwicklung global genutzter KI-Lösungen zur Automatisierung von Datenerhebung und regulatorischer Berichtsprozesse.

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